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Wir wollen die Frauen stärken!

Frauen, die eine Abtreibung wollen, sollen per Gesetz vor sogenannter Gehsteigbelästigung geschützt werden. Was ist da los vor den Beratungsstellen? Sechs Wochen lang belästigten so genannte „Lebensschützer“ Pro Famila Frankfurt mit ihren Mahn­wachen. Dagegen hat sich ein breites Frauenbündnis formiert. Claudia Hohmann von Pro Familia erklärt, warum immer mehr Frauen mit „schlechtem Gewissen“ in die Beratung kommen.

§ 219a: Der Skandal bleibt!

Paragraf 219a soll weg - das hatte die Ampel versprochen. Um den Kern des Problems aber hat sie einen Bogen gemacht. In ganz Westeuropa gilt die Fristenlösung. Nur Deutschland erlaubt sich, Frauen und ÄrztInnen zu bevormunden. Ein unhaltbarer Skandal! meint Alice Schwarzer.

USA: Trump & die Evangelikalen

Die Evangelikalen hatten Trump zum Wahlsieg verholfen. Ihre Strategie ging auf. Mit dem Urteil des Supreme Court haben sie eins ihrer wichtigsten Ziele erreicht. EMMA-Korrespondentn Christiane Heil erzählt die erfolgreiche Geschichte der Evangelikalen auf dem Weg an die politische Macht. Trump ist in ihrer Schuld.

Abtreibung: Teilsieg für Kristina Hänel!

Der fanatische Abtreibungsgegner Günter Annen darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen. Wird dieses Urteil ihn endlich stoppen? Das Landgericht Hamburg ist nicht das erste Gericht, das den Betreiber der Website „Babykaust“ in die Schranken weist. Doch Kristina Hänel hat es einfach gereicht.

Was haben die Grünen gegen Güner Balci?

Sie ist die neue Integrationsbeauftragte von Neukölln. Die Sozialarbeiterin und Filmemacherin ist qualifiziert für den Job. Warum protestieren Grüne und Linke? Weil Güner Balci eine scharfe Kritikerin der reaktionären Islamverbände ist und gegen Geschlechterapartheid und Parallelgesellschaften kämpft.

§219a: Urteil gegen Hänel aufgehoben!

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel gekippt. Das klingt nach einer guten Nachricht. Aber ist es wirklich eine? Denn an dem immer noch unsäglichen §219a ändert das Urteil nichts. Deshalb will Hänel eigentlich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
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