Alice Schwarzer in Bild - 18.5.2011
Die Staatsanwälte plädieren auf schuldig!
Heute werden in dem Prozess gegen Jörg Kachelmann die Vertreter der Anklage und der Nebenklägerin plädieren. Für alle zusammen ist ein Verhandlungstag angesetzt. Da die Öffentlichkeit bei diesem Prozess in weiten Teilen ausgeschlossen war, ist es durchaus möglich, dass bei den Plädoyers auch neue, überraschende Fakten auftauchen.
Im Tagesspiegel kündigte der von der Verteidigung immer wieder besonders scharf angegriffene Staatsanwalt Oltrogge gestern kämpferisch an: „Ich werde in meinem Plädoyer auch auf Verfahrensabschnitte Bezug nehmen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden sind.“ Es ist zu vermuten, dass er damit auch Kachelmanns Sexualpraktiken mit anderen Frauen, die als Zeuginnen ausgesagt hatten, meint. Sie könnten bezeugt haben, dass Kachelmann beim Sex zur Gewalt neigt. Es sieht also ganz so aus, als würden die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge (36) und Oskar Gattner (62) heute auf schuldig plädieren.
Der auf die Verteidigung von – mutmaßlichen oder tatsächlichen – Sexualverbrechern spezialisierte Johann Schwenn hält seinen Mandanten selbstverständlich für unschuldig, zumindest stellt er es so dar.
Und am letzten Verhandlungstag belehrte er mit der von ihm gewohnten Arroganz die Mannheimer Staatsanwälte, dass sie nach deutschem Recht nicht Partei sein dürften. Also hätten auch sie, meint Schwenn, selbstverständlich wohl „einen Freispruch zu beantragen“.
An dem Tag hatte Kachelmanns Krawall-Verteidiger gerade mal wieder Oberwasser. Denn der von der Verteidigung (!) bestellte Rechtspsychologe Köhnke hatte scheinbar zugunsten des Angeklagten ausgesagt. Zumindest waren am nächsten Tag Schlagzeilen zu lesen wie: „Gutachter: Kachelmanns Ex-Geliebte könnte lügen“. Eben: könnte.
De facto aber hatte auch dieser Gutachter auf Nachhaken der Richter einräumen müssen: Sein Urteil, das mutmaßliche Opfer habe bewusst gelogen, sei „nur mein Eindruck“, „nur Hypothesen“. Denn, so Prof. Köhnke: „Wir sind keine Lügendetektoren.“ Im Klartext: kann sein, kann aber auch nicht sein. Dafür benötigt man eigentlich keinen Gutachter.
Kachelmanns Ex-Freundin hat, entgegen der Behauptung der Verteidigung, in Wahrheit ihre Kernaussage in all den Monaten nicht geändert. Und die lautet: Er hat mich vergewaltigt, und dabei war ein Messer im Spiel. Und auch die Staatsanwaltschaft, die ja im Frühling 2010 die Anklage wegen „Verdachts auf Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ erhoben hatte, scheint ihre Überzeugung im Kern nicht geändert zu haben.
Es ist darum davon auszugehen, dass die Staatsanwälte heute einen Schuldspruch fordern werden. Spannend jedoch bleibt, ob sie „nur“ auf Vergewaltigung plädieren – oder aber auf Vergewaltigung mit einer Waffe bzw. einem anderen „gefährlichen Tatwerkzeug“, wie einem Messer.
Im ersten Fall beträgt die Strafe mindestens zwei Jahre und könnte dann auf Bewährung ausgesetzt werden. Im zweiten Fall aber beträgt das Strafmaß mindestens fünf Jahre – dann würde der Verurteilte vielleicht sogar wegen Fluchtgefahr direkt im Gerichtssaal verhaftet.
Alice Schwarzer
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